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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Heckenpflanzen Kaufen ist Teil von Haagenzo B.V.

Anwendbarkeit

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, einschließlich aller Folgeverträge und Zusatzarbeiten, die von Haagenzo B.V. mit Sitz in (6021 RM) Budel, Nieuwendijk 28, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 83460470, ausgeführt werden. Im Folgenden wird Haagenzo B.V. als solche bezeichnet: “Haagenzo”. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden auch für den/die Rechtsnachfolger von Haagenzo und/oder Haagenzo verbundenen Unternehmen und/oder Gesellschaften erstellt.
  2. In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich der Begriff “andere Partei” auf jede juristische und/oder natürliche Person, die einen Vertrag mit Haagenzo geschlossen oder ein entsprechendes Angebot erhalten hat.
  3. Unter dem Begriff “Vertrag” werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen alle Vereinbarungen verstanden, die Haagenzo mit der Gegenpartei trifft, wie z.B. welche Produkte Haagenzo an die Gegenpartei liefert, alle Vereinbarungen, die den Umfang des Auftrags festlegen, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle sonstigen (ergänzenden) Vereinbarungen, die zwischen der Gegenpartei und Haagenzo getroffen werden.
  4. Auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen können sich Haagenzo und jede natürliche oder juristische Person berufen, die mit Haagenzo verbunden ist oder von Haagenzo bei der Erfüllung des Vertrags zwischen Haagenzo und der anderen Partei eingeschaltet wird.
  5. In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet der Begriff “Produkt” alle von Haagenzo vermarkteten Produkte, wie zum Beispiel, aber nicht ausschließlich, die im Webshop von www.Haagenzo.nl zum Verkauf angebotenen Produkte.

Angebot und Annahme

  1. Während des Bestellvorgangs können die Produkte in den Warenkorb des Webshops gelegt werden. Bevor die endgültige Bestellung aufgegeben werden kann, erhält die Gegenpartei eine Übersicht über die zu bestellenden Produkte sowie eine Übersicht über:
    • Menge und Preis der zu bestellenden Produkte;
    • Angabe der Versandkosten;
    • Angabe der Lieferfrist.
  2. Sobald die Bestellung aufgegeben und bezahlt wurde, ist es nicht mehr möglich, die Bestellung zu stornieren. Nach dem Absenden der Bestellung wird diese durch eine automatisch generierte Auftragsbestätigung bestätigt. Es liegt in der Verantwortung der Gegenpartei, den Eingang dieser Auftragsbestätigung zu überwachen. Die andere Partei ist verpflichtet, ihre Spam-Box zu überprüfen. Wenn die Gegenpartei nicht innerhalb von zwei Stunden nach der Bestellung eine Auftragsbestätigung erhalten hat, der Kaufpreis für die Produkte aber bereits bezahlt wurde, muss sie Haagenzo unverzüglich darüber informieren.
  3. Sollte sich herausstellen, dass ein von der Gegenpartei bestelltes Produkt nicht von Haagenzo geliefert werden kann, wird Haagenzo die Gegenpartei kontaktieren. In gegenseitigem Einvernehmen wird der Auftrag angepasst und der Gegenpartei bestätigt. Ist die andere Partei mit der/den von Haagenzo vorgeschlagenen Änderung(en) nicht einverstanden, kann die andere Partei den Vertrag kostenlos kündigen, und bereits gezahlte Beträge werden zurückerstattet. Geringfügige Änderungen der Vereinbarung berechtigen die andere Partei nicht zur Auflösung der gesamten Vereinbarung, es sei denn, die Angemessenheit gebietet etwas anderes.
  4. Haagenzo ist nicht an seine Angebote gebunden, wenn die andere Partei vernünftigerweise erkennen kann, dass die Angebote oder Teile davon einen offensichtlichen Fehler oder einen Schreibfehler enthalten.
  5. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet Haagenzo nicht dazu, einen Teil des Vertrages zu einem entsprechenden Teil des angebotenen Preises zu erfüllen. Angebote und/oder Kostenvoranschläge gelten nicht für künftige Aufträge.
  6. Wenn eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von dem abweicht, was im Angebot und/oder Vertrag festgelegt ist, gilt das, was die Parteien im zugrunde liegenden Angebot und/oder Vertrag vereinbart haben.

Dauer/Kündigung Änderung der Vereinbarung

  1. Nach der Annahme des Angebots oder der Erteilung des Auftrags ist es nicht mehr möglich, den Vertrag zu widerrufen.
  2. Eine Änderung und/oder Ergänzung der Vereinbarung und/oder des Angebots wird grundsätzlich erst dann wirksam, wenn Haagenzo ihr zugestimmt hat. Änderungen müssen Haagenzo zeitnah mitgeteilt werden.
  3. Wenn ein Vertrag zwischenzeitlich geändert und/oder verlängert wird, kann sich dies auf den vereinbarten Preis und/oder die Lieferfrist auswirken. Wenn der Preis und/oder die Lieferfrist infolge einer Anpassung und/oder Verlängerung des Vertrags angepasst werden muss, wird Haagenzo die andere Partei entsprechend informieren. Dies ist kein Grund für die andere Partei, den Vertrag aufzulösen, es sei denn, die Vernunft gebietet etwas anderes.
  4. Wenn die Gegenpartei ihren Verpflichtungen gegenüber Haagenzo nicht nachkommt oder Haagenzo begründeten Anlass zu der Befürchtung hat, dass die Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist Haagenzo berechtigt, die sich daraus ergebenden Verpflichtungen sowie die Verpflichtungen aus demselben Rechtsverhältnis auszusetzen, unbeschadet ihrer Rechte nach dem Gesetz und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  5. Unbeschadet der sonstigen Haagenzo zustehenden Rechte und der sonstigen Bestimmungen in diesen Bedingungen und unbeschadet des Rechts auf Schadensersatz kann Haagenzo ohne gerichtliche Intervention vom Vertrag zurücktreten, wenn die Gegenpartei: für insolvent erklärt wird, Zahlungsaufschub beantragt, zur Umschuldung natürlicher Personen zugelassen wird, unter Zwangsverwaltung gestellt wird, unter Vormundschaft gestellt wird, stirbt oder ihre Güter ganz oder teilweise beschlagnahmt werden oder ihr Unternehmen aufgelöst wird.
  6. Auf Verlangen hat die andere Partei Sicherheit für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber Haagenzo zu leisten.
  7. Haagenzo behält sich das Recht vor, den Vertrag nach Maßgabe der Angemessenheit und Fairness in Teilen auszuführen.

Ausführung des Abkommens

  1. Die andere Partei informiert Haagenzo nach bestem Wissen und Gewissen, auch während der Durchführung des Vertrages. Dazu gehört, dass die andere Partei Haagenzo bei Vertragsbeginn möglichst vollständig informiert und auch nach Vertragsbeginn alle relevanten Informationen zur Verfügung stellt. Wenn Haagenzo aufgrund einer unvollständigen Akte und/oder einer unvollständigen Bereitstellung von Informationen zusätzliche Arbeiten durchführen muss, ist sie berechtigt, diese Arbeiten der Gegenpartei in Rechnung zu stellen. Wenn der bereits erteilte Auftrag aufgrund zusätzlicher Arbeiten erweitert und/oder geändert werden muss, ist Haagenzo berechtigt, der Gegenpartei die zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen.
  2. Haagenzo stellt auf seiner Website Beispiele für die erbrachten Leistungen ein. Haagenzo kann nicht garantieren, dass die gezeigten Abbildungen genau den von ihr gelieferten Produkten entsprechen. Die gezeigten Bilder sind nur ein Hinweis darauf, was die andere Partei erwarten kann. Geringfügige Abweichungen, wie z.B. die Größe, Farbe, Beschaffenheit der gelieferten Produkte sowie die Dicke der auf der Website von Haagenzo gezeigten Abbildungen und Maße usw. eines von Haagenzo gelieferten Produkts und/oder eines von Haagenzo der Gegenpartei zur Verfügung gestellten Musters geben der Gegenpartei nicht das Recht, das Produkt abzulehnen, den Vertrag aufzulösen und/oder Schadensersatz von Haagenzo zu verlangen, es sei denn, die Billigkeit gebietet etwas anderes.
  3. Haagenzo behält sich das Recht vor, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen. Die Anwendbarkeit der Paragraphen 7:404, 7:407(2) und 7:409 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  4. Haagenzo bestimmt die Art und Weise der Vertragserfüllung und berücksichtigt dabei, soweit möglich, die Wünsche der anderen Partei.
  5. Haagenzo behält sich das Recht vor, geringfügige Änderungen am Vertrag vorzunehmen, ohne der Gegenpartei gegenüber schadenersatzpflichtig zu sein und/oder ohne der Gegenpartei das Recht zu geben, den Vertrag aufzulösen. Dies ist z.B. der Fall, wenn sich das bei der Auftragsdurchführung vereinbarte Produkt als nicht lieferbar erweist und Haagenzo ein vergleichbares Produkt liefert.

Preise & Bezahlung

  1. Alle Preise sind verbindlich und enthalten die Umsatzsteuer und/oder andere von den Behörden erhobene Abgaben.
  2. Wenn die Bestellung nicht sofort bezahlt wird, z.B. durch eine ideale Zahlung, muss die Rechnung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum ohne Verrechnung oder sonstigen Abzug an Haagenzo bezahlt werden.
  3. Wenn die Gegenpartei ihre Zahlungsverpflichtung(en) gegenüber Haagenzo nicht erfüllt, verwirkt die Gegenpartei eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des ausstehenden Rechnungsbetrags mit einem Mindestbetrag von 40 Euro, unbeschadet der gesetzlich geschuldeten Zinsen. Eine Gegenpartei, die nicht in Ausübung ihres Gewerbes und/oder Berufs handelt, verwirkt eine Vertragsstrafe gemäß der Verordnung über die Vergütung außergerichtlicher Inkassokosten, unbeschadet der gesetzlichen Handelszinsen gemäß Artikel 6:119 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.
  4. Bleibt die Gegenpartei nach einer Mahnung mit der Zahlung des ausstehenden Betrags an Haagenzo in Verzug, ist Haagenzo berechtigt, ihre Tätigkeit so lange einzustellen, bis die Gegenpartei den gesamten Betrag einschließlich Zinsen und Inkassokosten an Haagenzo gezahlt hat.
  5. Von den eingehenden Zahlungen werden zuerst die fälligen Zinsen und Inkassokosten gezahlt. Von dem dann verbleibenden Betrag werden die ältesten ausstehenden Rechnungen beglichen.
  6. Haagenzo ist berechtigt, vor Beginn der Lieferung von Produkten eine Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe dieses Vorschusses wird von Haagenzo nach Maßgabe der Angemessenheit festgelegt.
  7. Wenn die Gegenpartei die ausstehenden Beträge infolge von Konkurs, Zahlungseinstellung, Umschuldungsgesetz für natürliche Personen, Unterstellung unter Vormundschaft, Zwangsverwaltung, Tod, Pfändung aller oder eines Teils ihrer Güter oder Liquidation ihres Unternehmens nicht bezahlt, wird die Forderung sofort fällig und zahlbar, unbeschadet des Rechts von Haagenzo, den zusätzlichen Schaden von der Gegenpartei zu fordern.
  8. Die andere Partei ist nicht berechtigt, Beträge, die sie Haagenzo schuldet, zu verrechnen.
  9. Von Haagenzo beauftragte Dritte oder Mitarbeiter sind nicht befugt, Zahlungen entgegenzunehmen.
  10. Alle von Haagenzo angegebenen Preise sind vorbehaltlich Druck- und Schreibfehlern. Für etwaige Druck- und Satzfehler übernimmt Haagenzo keine Haftung. Liegt ein falscher Preis vor, ist Haagenzo nicht verpflichtet, die Preise entsprechend dem falschen Preis zu liefern. Haagenzo übermittelt der anderen Partei dann ein neues Angebot, das die andere Partei ablehnen oder annehmen kann.

Haftung

  1. Die Haftung von Haagenzo ist auf den Betrag begrenzt, der gegebenenfalls im Rahmen einer von Haagenzo abgeschlossenen Versicherungspolice ausgezahlt wird. Kommt es, aus welchem Grund auch immer, zu keiner Zahlung aus der in dieser Bestimmung genannten Versicherungspolice, so ist die Haftung von Haagenzo auf den Rechnungsbetrag beschränkt, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Haagenzo oder ihrer leitenden Angestellten vor. Umfasst die Haftung eine Reihe von zurechenbaren Versäumnissen, so gilt diese Reihe als ein (1) zurechenbares Versäumnis.
  2. Die Haftung von Haagenzo erstreckt sich nur auf direkte Schäden. Direkter Schaden bedeutet ausschließlich:
    • die angemessenen Kosten für die Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, sofern sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht;
    • alle angemessenen Kosten, die entstanden sind, um die mangelhafte Leistung von Haagenzo in Übereinstimmung mit dem Vertrag zu bringen, es sei denn, diese können Haagenzo nicht zugerechnet werden;
      angemessene Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden entstanden sind, sofern die andere Partei nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des unmittelbaren Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
  3. Haagenzo haftet nicht für Handelsverluste und/oder andere Folgeschäden und/oder entgangenen Gewinn und/oder entgangene Einsparungen und/oder Schäden durch Betriebsunterbrechung, die infolge der von Haagenzo erteilten Ratschläge und/oder ausgeführten Arbeiten und/oder eines von Haagenzo gelieferten Produkts entstehen.
  4. Haagenzo haftet nicht für die Folgen einer Überschreitung des Termins, zu dem der Vertrag erfüllt werden muss. Bei Überschreitung einer Frist muss die andere Partei Haagenzo daher schriftlich in Verzug setzen. Haagenzo muss eine angemessene Frist eingeräumt werden, um den Vertrag noch zu erfüllen.
  5. Haagenzo haftet nicht für Fehler, die durch unrichtige und/oder unvollständige Angaben der Gegenpartei entstehen.
  6. Haagenzo bedient sich bei der Vertragserfüllung Dritter. Haagenzo haftet nicht für Fehler und Auslassungen, die von diesen Dritten gemacht werden.
  7. Haagenzo wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen. Haagenzo kann jedoch nicht garantieren, dass das angestrebte Ergebnis tatsächlich erreicht wird. Haagenzo kann nicht verpflichtet werden, eine Vereinbarung zu treffen, die ein Recht verletzt, die einer gesetzlichen Pflicht oder dem widerspricht, was nach ungeschriebenem Recht im gesellschaftlichen Verkehr üblich ist. In solchen Fällen ist Haagenzo berechtigt, den Vertrag sofort zu kündigen, ohne der anderen Partei gegenüber schadensersatzpflichtig zu werden.
  8. Die andere Partei stellt Haagenzo von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten des Rechtsbeistands, frei, die sich aus dem Vertrag mit Haagenzo ergeben können, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Haagenzo vor. Wenn Haagenzo sich gegen einen Haftungsanspruch im Sinne dieses Artikels verteidigen muss, ist die Gegenpartei verpflichtet, Haagenzo die daraus entstehenden Kosten, wie z.B. die Kosten für einen Rechtsbeistand, zu erstatten.
  9. Haagenzo ist für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages teilweise von einer funktionierenden Internetverbindung sowie von ordnungsgemäß funktionierender Hard- und Software abhängig. Haagenzo haftet niemals für Schäden, die entstehen, wenn die vorgenannte Hard- und Software und/oder die Internetverbindung nicht und/oder nicht ausreichend funktioniert.
  10. Haagenzo ist bestrebt, qualitativ hochwertige Produkte anzubieten. Selbstverständlich ist sie bereit, die Gegenparteien bei Fragen zur Pflege des gelieferten Produkts zu beraten und zu unterstützen. Sie kann jedoch niemals garantieren, dass ein geliefertes Produkt die von der Gegenpartei gewünschte Größe oder das gewünschte Aussehen hat. Haagenzo rät den Geschäftspartnern davon ab, Produkte in der Zeit zwischen Mai und August anzubauen. Wenn die andere Partei diesen Rat nicht befolgt, übernimmt Haagenzo keine Haftung für die möglichen Folgen. Von September bis April bietet Haagenzo eine einmonatige Bewuchsgarantie. Die Frist beginnt am Tag nach der Lieferung des Produkts an die von der Gegenpartei angegebene Adresse zu laufen. Wenn ein Geschäftspartner diese Wachstumsgarantie in Anspruch nehmen möchte, muss er Haagenzo innerhalb der vorgeschriebenen Frist von einem Monat über die Inanspruchnahme der Wachstumsgarantie informieren.
  11. Das Recht auf Schadenersatz erlischt in jedem Fall, wenn das gelieferte Produkt nicht ordnungsgemäß gepflegt wird. Dies ist auf jeden Fall der Fall, wenn das Erzeugnis in den Monaten Mai bis August gepflanzt wurde, wenn das Erzeugnis nicht ausreichend bewässert wurde, wenn es falsch beschnitten wurde, wenn es an einem für das Erzeugnis ungeeigneten Standort gepflanzt wurde oder wenn das Erzeugnis durch unsachgemäße Behandlung Schaden genommen hat.
    Haagenzo haftet in keinem Fall, wenn ein von ihr geliefertes Produkt aufgrund von Umständen oder äußeren Einflüssen, die ihr nicht zuzuschreiben sind, beschädigt wird, wie z.B. Blitzschlag, übermäßiger Regen, Trockenheit, Überschwemmung, Frost und andere extreme Wetterbedingungen.
  12. Die Gegenpartei hat das Recht, die gelieferten Produkte vierzehn Tage nach Erhalt der Produkte zu widerrufen. Die Bedenkzeit beginnt am Tag, nachdem die Gegenpartei das Produkt erhalten hat, oder zumindest am Tag, nachdem das Produkt an eine von der Gegenpartei angegebene Lieferadresse geliefert wurde. Wird ein Auftrag in mehreren Sendungen geliefert, beginnt die Bedenkzeit mit dem Eingang der letzten Teillieferung bei der Gegenpartei.
  13. Ein Muster-Widerrufsformular für Produkte ist auf der Website von Haagenzo zu finden. Möchte die andere Partei von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so kann sie dies in der auf dem Rücktrittsformular vorgeschriebenen Weise tun. Nachdem die Gegenpartei mitgeteilt hat, dass sie von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen will, muss sie die Produkte zurücksenden, vorzugsweise in der Originalverpackung. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gelieferten Produkte in gutem Zustand zurückzugeben. Entsteht durch die Rücksendung ein Schaden, so ist die Gegenpartei verpflichtet, Haagenzo diesen Schaden zu ersetzen.
  14. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten der Gegenpartei.
  15. Haagenzo wird sich bemühen, die bereits gezahlten Beträge innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Ausübung des Widerrufsrechts zu erstatten. Eine Rückzahlung erfolgt erst nach Eingang der zurückgesandten Produkte an die von Haagenzo angegebene Adresse.
  16. Die Lieferung der Produkte erfolgt an die von der Gegenpartei angegebene Adresse.
  17. Die Lieferung erfolgt durch ein von Haagenzo beauftragtes Transportunternehmen.
  18. Die bei der Bestellung angegebene Lieferzeit ist nur ein Richtwert. Eine Überschreitung des voraussichtlichen Liefertermins ist kein Grund, einen Preisnachlass auf den Kaufpreis der Produkte auszuhandeln und/oder den Vertrag aufzulösen. Die Überschreitung eines bestimmten Liefertermins berechtigt die Gegenpartei nicht zu einer Entschädigung.
  19. Es wird versucht, eine Bestellung als eine einzige Bestellung zu liefern. Die Bestellung kann jedoch in Teilen geliefert werden.
  20. Die Gegenpartei beteiligt sich an den Kosten für die Lieferung des Produkts. Bei Bestellungen, die einen bestimmten Betrag überschreiten, übernimmt Haagenzo die Kosten für die Lieferung des Produkts. Auf der Website von Haagenzo sind die Versandkosten angegeben.
  21. Die Gegenpartei hat das Produkt am Tag der Lieferung zu prüfen. Wenn das gelieferte Produkt während des Transports beschädigt wird, muss die Gegenpartei Haagenzo innerhalb von 24 Stunden nach der Lieferung des Produkts über diesen Schaden informieren. Die Gegenpartei informiert Haagenzo per E-Mail (info@haagenzo.nl) und fügt deutliche Fotos der Schäden bei. Im Falle einer Beschädigung des Produkts ist es nicht erlaubt, das Produkt in die Erde zu setzen und/oder umzutopfen. Wenn die Gegenpartei im Falle eines Schadens das Produkt dennoch in den Boden einbringt und/oder umtopft, wird Haagenzo die Reklamation nicht bearbeiten, und die Folgen gehen zu Lasten und auf Risiko der Gegenpartei. Im Falle einer Beschädigung im Sinne dieses Artikels darf die Gegenpartei das Produkt nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Haagenzo in den Boden einbringen und/oder umtopfen.
  22. Das Risiko der Produkte geht nach der Lieferung des Produkts an die angegebene Lieferadresse auf die Gegenpartei über. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Produkte von diesem Zeitpunkt an sorgfältig zu behandeln. Die Gegenpartei muss also die Erzeugnisse ordnungsgemäß behandeln, sie an einem geeigneten Ort aufstellen, sie beschneiden, gießen usw.
  23. Kann Haagenzo seine Verpflichtungen gegenüber einer anderen Partei aufgrund höherer Gewalt nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, so werden diese Verpflichtungen für den Zeitraum ausgesetzt, in dem diese höhere Gewalt andauert.
  24. Unter “höherer Gewalt” werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben den gesetzlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung alle von außen kommenden, vorhersehbaren oder unvorhersehbaren Ursachen verstanden, auf die Haagenzo keinen Einfluss hat, die aber Haagenzo daran hindern, seine Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei zu erfüllen. Haagenzo ist nicht in der Lage, seine Verpflichtungen gegenüber der Gegenpartei zu erfüllen, z.B. bei Stillstand in seinem Unternehmen oder in dem/den Unternehmen, die Haagenzo zur Vertragserfüllung einsetzt, bei Naturkatastrophen, Pandemien, technischen Ausfällen, Streiks, Krankheit der für ihn tätigen Personen und/oder der eingesetzten Dritten usw.
  25. Haagenzo behält sich das Eigentum an allen von ihr im Rahmen des Vertrages gelieferten und zu liefernden Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
  26. Solange das Eigentum an dem gelieferten Produkt noch nicht (vollständig) auf die Gegenpartei übertragen wurde, ist es der Gegenpartei nicht gestattet, das Produkt an Dritte zu übertragen, zu verpfänden oder zur Nutzung zu überlassen.
  27. Die andere Partei hat das Eigentum von Haagenzo als erkennbares Eigentum von Haagenzo sorgfältig zu verwahren.
  28. Die andere Partei ist verpflichtet, Haagenzo zu informieren, wenn ihr Eigentum von einem Dritten in Anspruch genommen wird.
  29. Die Gegenpartei ist verpflichtet, das unter den Eigentumsvorbehalt fallende Produkt gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern. Die Gegenpartei ist verpflichtet, Haagenzo eine Kopie der Police(n) zukommen zu lassen.
  30. Die Gegenpartei ist verpflichtet, das Eigentum von Haagenzo ordnungsgemäß zu verwahren. Wenn die Gegenpartei das unter Eigentumsvorbehalt stehende Produkt nicht ordnungsgemäß pflegt, kann Haagenzo den daraus resultierenden Schaden bei der Gegenpartei geltend machen.
  31. Die Gegenpartei hat Haagenzo jederzeit Zutritt zu den Räumen zu gewähren, in denen die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gelagert wird.
  32. Auf die Verträge zwischen Haagenzo und der Gegenpartei findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
  33. Alle Streitigkeiten zwischen Haagenzo und seinen Vertragspartnern werden dem zuständigen Gericht im Bezirk Oost-Brabant vorgelegt, es sei denn, Haagenzo beschließt aus eigenen Gründen, die Streitigkeit einem anderen Gericht vorzulegen.
  34. Im Falle der Nichtigkeit oder Aufhebung einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft, und Haagenzo und die andere Partei werden sich beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die an die Stelle der nichtigen oder aufgehobenen Bestimmungen treten, wobei der Zweck und der Sinn der nichtigen oder aufgehobenen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt werden.
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